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RECHTLICHE HINWEISE


Der Deutsche Apothekerverband e. V. und die 17 Landesapothekerverbände/-vereine stellen Apotheken, die Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind, über die Internetplattform http://www.dav-ovp.de exklusiv ein Online-Vertragsportal (OVP) zur Verfügung.

Apothekeninhaber, die Mitglied in einem Landesapothekerverband/-verein des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) sind, können nach Erklärung der Teilnahme am OVP gegenüber ihrem jeweiligen Landesapothekerverband das OVP nutzen. Die Teilnahmeerklärung erhalten Apothekeninhaber bei ihrem jeweiligen Landesapothekerverband/-verein.
Apothekeninhaber finden ihren zuständigen Landesapothekerverband/-verein hier http://www.abda.de/abda/organisation/dav/.

Die individuellen Zugangsdaten für das OVP werden an die Apothekeninhaber durch den je-weiligen Landesapothekerverband/-verein übermittelt. Dieser ist auch erster Ansprechpartner für die im OVP hinterlegten Kontakt-, Vertrags- und Beitrittsdaten.

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